Allgemeine Auftragsbedingungen
Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der IAS Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (nachfolgend „IAS Partner“). Sie gelten auch für alle zukünftige Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Auftragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn IAS Partner stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
Definitionen
Arbeitsergebnisse: | Sämtliche Informationen, Beratungsleistungen, IAS Partner Module, Empfehlungen oder sonstige Inhalte von Berichten, Präsentationen oder sonstige Mitteilungen, die wir Ihnen in Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stellen, mit Ausnahme der Auftraggeber-Informationen. |
Auftrag: | Der von Ihnen verbindlich angenommene Auftrag mit sämtlichen Anlagen. |
Auftragnehmer: | IAS Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. |
Auftraggeber: | Unser im Auftrag definierter Vertragspartner. |
Auftraggeber-Informationen: | Sämtliche Informationen, die uns von Ihnen oder in Ihrem Auftrag zur Verfügung gestellt werden. |
Leistungen: | Leistungen werden im Auftrag sowie in den Anlagen zum Auftrag im Einzelnen beschrieben. |
Personenbezogene Daten: | Auftraggeber-Informationen, die bestimmten Personen zugeordnet werden können. |
Verarbeitungszwecke: | Zwecke im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistungen, zur Einhaltung berufsrechtlicher Vorschriften, zur Vermeidung von Interessens-konflikten, zum Zwecke des Qualitäts- und Risikomanagements, der Rechnungs-legung und/oder im Zusammenhang mit der Erbringung anderer administrativer und IT- Unterstützungsleistungen. |
Die Grundlagen des Auftrags
- Die Leistungen werden von uns in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausschließlich für Sie als unseren Auftraggeber erbracht.
- Die Leistungen erbringen wir für Sie als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Ihr Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter oder Mitunternehmer. Weder Sie noch wir sind berechtigt, ermächtigt oder befugt, die jeweils andere Vertragspartei zu verpflichten.
- Wir sind berechtigt, Teile der Leistungen an andere Dienstleister als Unterauftragnehmer zu vergeben, die direkt mit Ihnen in Kontakt treten können. Die Verantwortlichkeit für die Arbeitsergebnisse, die Erbringung der Leistungen und für unsere sonstigen aus dem Auftrag resultierenden Verpflichtungen liegt ausschließlich bei uns.
- Im Zusammenhang mit unseren Leistungen übernehmen wir keine Aufgaben der Geschäftsführung. Für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse unserer Leistun-gen sind wir nicht verantwortlich.
- Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Ihre Verantwortlichkeiten
- Sie benennen uns einen qualifizierten Ansprechpartner für die Begleitung unserer Leistungen. Sie sind verantwortlich für sämtliche Geschäftsführungsentscheidungen im Zusammenhang mit unseren Leistungen, die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse unserer Leistungen und die Entscheidung darüber, inwieweit unsere Leistungen für Ihre Zwecke geeignet sind.
- Sie werden uns (oder veranlassen andere) sämtliche für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Ressourcen und Unterstützung (einschließlich des Zugangs zu Unterlagen, Systemen, Räumlichkeiten und Personen) unverzüglich und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für solche Unterlagen, Nachweise, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
- Auftraggeber-Informationen müssen richtig und vollständig sein. Sie stellen sicher, dass uns zur Verfügung gestellte Auftraggeber-Informationen weder Urheberrechte noch sonstige Rechte Dritter verletzen.
- Wir sind berechtigt, uns auf uns zur Verfügung gestellte Auftraggeber-Informationen zu verlassen und sind, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, nicht dafür verantwortlich, diese zu bewerten oder deren Richtigkeit zu überprüfen.
- Sie übernehmen die Verantwortung dafür, dass Ihre Mitarbeiter die Ihnen nach dem Auftrag obliegenden Pflichten einhalten.
- Sofern der Auftrag auf Softwarelösungen anderer Hersteller (wie zum Beispiel der LucaNet AG) basiert, ist die ordnungsgemäße Lizensierung dieser Lösungen durch den Auftraggeber Grundvoraussetzung unseres Auftrages. Die von uns im Auftrag genannten Gebühren und Leistungen dieser anderen Hersteller sind lediglich informativ und weder für uns noch für den anderen Hersteller bindend. Wir sind in der Regel Implementierungspartner dieser anderen Hersteller und erhalten für die Vermittlung Provisionen.
Unsere Arbeitsergebnisse
- Sämtliche Arbeitsergebnisse sind ausschließlich zu Ihrer internen Verwendung bestimmt. Rechte Dritter sind daraus nicht ableitbar.
- Insbesondere weisen wir der Vollständigkeit halber darauf hin, dass im Zusammenhang mit diesem Auftrag kein Vertragsverhältnis zwischen Dritten und uns besteht beziehungsweise zustande kommt. Insbesondere entstehen aus unserer Tätigkeit keinerlei Hinweis- und Informationspflichten gegenüber Dritten. Dritte werden von einer eigenen Beurteilung der Risiken und Chancen für den tatsächlichen Eintritt beziehungsweise Nichteintritt von Ereignissen nicht entbunden.
- Sofern wir nach den Bedingungen des Auftrages zur Lieferung eines Werks verpflichtet sein sollten, ist es Ihre Verpflichtung dieses Werk nach Lieferung anzunehmen, sofern es im Wesentlichen die vereinbarten Bedingungen erfüllt. Die Annahme hat innerhalb von 5 Geschäftstagen nach Lieferung zu erfolgen. Sofern keine Einwendungen innerhalb dieser 5 Geschäftstage erhoben werden, gilt das Werk als angenommen.
- Wenn wir dazu verpflichtet sind, die Ergebnisse unserer Tätigkeit schriftlich darzustellen, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
- Sie sind nicht dazu berechtigt, sich auf die Entwurfsfassung eines Arbeitsergebnisses (die unverbindlich ist) zu verlassen, sondern lediglich auf dessen finale schriftliche Fassung. Entwurfsfassungen eines Arbeitsergebnisses dienen lediglich unseren internen Zwecken und/oder der Abstimmung mit Ihnen und stellen demzufolge nur eine Vorstufe des Arbeitsergebnisses dar und sind weder final noch verbindlich und erfordern eine weitere Durchsicht. Wir sind nicht dazu verpflichtet, ein finales Arbeitsergebnis im Hinblick auf Umstände, die uns seit dem im Arbeitsergebnis benannten Zeitpunkt des Abschlusses unserer Tätigkeit oder - in Ermangelung eines solchen Zeitpunkts - der Auslieferung des Arbeitsergebnisses zur Kenntnis gelangt sind oder eintreten, zu aktualisieren. Dies gilt dann nicht, wenn wir von Ihnen entsprechend beauftragt wurden oder wir aufgrund der Natur der Leistungen dazu verpflichtet sind.
Mängelbeseitigung
- Bei etwaigen Mängeln haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung durch uns. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung können Sie die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Ausführungen unter
- Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss von Ihnen unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach dem vorstehenden Absatz, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Haftung
- Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen.
- Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet, noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist unsere Haftung für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
- Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen uns auch gegenüber Dritten zu.
- Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit uns bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
- Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem Jahr oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichen oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall können wir nur bis zur Höhe von 5 Mio. €. in Anspruch genommen werden.
- Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Sie sind dazu verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Ihrer verbundenen Unternehmen und Anwälte) sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten) freizustellen, die aus der Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Dritte oder weil ein Dritter auf das Arbeitsergebnis vertraut, resultieren und die Weitergabe direkt oder indirekt durch Sie oder auf Ihre Veranlassung erfolgt ist. Diese Verpflichtung besteht nicht in dem Umfang, wie wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dass der Dritte auf das Arbeitsergebnis vertrauen darf.
Nutzungsrechte
- Im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen sind wir berechtigt, Daten, Software, Muster, Hilfsmittel, Tools, Modelle, Systeme sowie andere Methoden und Fachwissen („Knowhow“) zu nutzen, die in unserem Eigentum stehen. Ungeachtet der Auslieferung des Arbeitsergebnisses verbleibt das geistige Eigentum am Knowhow (einschließlich der im Rahmen der Erbringung der Leistungen entwickelten Verbesserungen oder der erworbenen Kenntnisse) und an sämtlichen im Rahmen der Leistungen zusammengestellten Arbeitspapieren (mit Ausnahme der in diesen wiedergegebenen Auftraggeber-Informationen) weiterhin bei uns. Wir behalten uns vor, aus dem Auftrag generiertes Knowhow für andere Auftraggeber einzusetzen.
- Wir gewähren nach vollständiger Bezahlung aller Honorare ein nicht widerrufbares, zeitlich unbeschränktes und nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an allen Arbeits-ergebnissen, die speziell für den Auftraggeber im Rahmen des Auftrags angefertigt wurden. Die Arbeitsergebnisse sind nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse nicht öffentlich wiedergeben oder zugänglich machen und sie auch nicht Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlicher Zustimmung möglich. Eine kommerzielle Verwertung an Dritte ist ausgeschlossen.
Vertraulichkeit
- Wir sind nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO und § 203 StGB) verpflichtet über Tatsachen und Umstände, die uns bei unserer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber uns von dieser Schweigepflicht entbindet.
- Vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist den Vertragsparteien eine Offenlegung solcher Informationen jedoch gestattet, soweit sie
- ohne Verstoß gegen den Auftrag öffentlich bekannt geworden sind oder öffentlich bekannt werden,
- der Empfänger nach Abschluss des Auftrags von einem Dritten erhalten hat, der nach Kenntnis des Empfängers gegenüber der offenlegenden Partei im Hinblick auf die Informationen nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist,
- dem Empfänger bereits zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder danach unabhängig entwickelt wurden,
- offengelegt werden, soweit dies erforderlich ist, um die Rechte des Empfängers aus dem Auftrag durchzusetzen,
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder berufsrechtlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.
- Den Vertragsparteien ist die Verwendung elektronischer Medien zum Austausch und zur Übermittlung von Informationen gestattet. Eine solche Verwendung stellt per se keinen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflichten des Auftrags dar. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass die elektronische Übermittlung von Informationen (insbesondere per E-Mail) Risiken birgt. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber uns entsprechend schriftlich informieren.
- Wir sind berechtigt für Verarbeitungszwecke Auftraggeber-Informationen an Dritte, die in unserem Auftrag handeln, weiterzugeben. Diese Dritte können solche Daten in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten, in denen sie tätig sind, erheben, verwenden, übertragen, speichern oder anderweitig verarbeiten (zusammen „verarbeiten“).
Datenschutz
- Für die Verarbeitungszwecke sind wir und Dritte, die in unserem Auftrag handeln, dazu berechtigt personenbezogene Daten, in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten, in denen wir und diese tätig sind zu verarbeiten. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit berufsrechtlichen Vorschriften und geltendem Recht, insbesondere unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir verpflichten sämtliche Dritte, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten.
- Sie garantieren uns, dass Sie befugt sind, uns personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistungen zur Verfügung zu stellen und dass die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit geltendem Recht verarbeitet wurden.
Vergütung
- Unsere Vergütung umfasst die Zahlung unserer Gebühren-, Honorare und bestimmter Auslagen für unsere Leistungen in Übereinstimmung mit dem Auftrag und seinen Anlagen. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Sofern eine periodisch wiederkehrende Vergütung vereinbart wurde (z.B. Monats, Quartals- oder Jahresberichterstattung) und der Auftraggeber den Auftrag erweitert, erhöht sich die Vergütung entsprechend und wird ab dem folgenden Monat angepasst. Wir können angemessene Vorschüsse auf unsere Vergütung und Auslagen verlangen und die Auslieferung unserer Arbeitsergebnisse von der vollen Befriedigung unserer Ansprüche abhängig machen. Soweit im Auftrag mit seinen Anlagen nicht anderweitig geregelt, ist die Vergütung sofort nach Zugang unserer Rechnung fällig.
- Wir haben Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, soweit Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (einschließlich Ihrer Handlungen oder Unterlassungen) uns daran hindern, die Leistungen wie ursprünglich geplant zu erbringen oder wenn Sie uns mit der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben betrauen.
- Soweit wir von Gesetzes wegen oder aufgrund richterlicher oder sonstiger hoheitlicher Anordnung verpflichtet sind, Informationen als Beweismittel oder Personal als Zeugen im Zusammenhang mit unseren Leistungen oder des Auftrags zur Verfügung zu stellen, sind Sie dazu verpflichtet, uns den dadurch entstandenen Zeit- und Kostenaufwand (inklusive externer Rechtsberatungskosten) zu erstatten, sofern wir nicht selbst Partei des Verfahrens bzw. Subjekt der Ermittlungen sind oder soweit wir nicht durch staatliche Stellen entschädigt werden.
- Kommen Sie mit der Annahme der von uns angebotenen Leistungen in Verzug oder unterlassen Sie eine Ihnen obliegende Mitwirkungshandlung, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Auftrags berechtigt. Unberührt bleibt unser Anspruch auf Ersatz zusätzlich entstandener Kosten sowie der uns durch den Verzug oder die von Ihnen unterlassene Mitwirkung entstandenen Schäden, und zwar auch dann, wenn wir von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.
Höhere Gewalt
- Keine der Vertragsparteien ist für einen Bruch des Auftrags verantwortlich (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), wenn dieser durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegen („höhere Gewalt“).
Laufzeit und Beendigung
- Die Bedingungen des Auftrags finden unabhängig vom Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen Anwendung (einschließlich solcher Leistungen, die vor Unterzeichnung des Auftrag erbracht wurden).
- Der Auftrag endet mit dem Abschluss der Leistungen. Sofern eine periodisch wiederkehrende Leistung vereinbart wurde (z.B. Monats-, Quartals-, Jahresberichterstattung, IAS Partner Plattform Nutzung) läuft sie auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Darüber hinaus sind wir zur fristlosen Kündigung des Auftrags bzw. einer bestimmten Leistung berechtigt, wenn wir aus vernünftigen Erwägungen zu dem Schluss kommen, die Leistungen nicht mehr in Übereinstimmung mit geltendem Recht oder unseren Berufspflichten erbringen zu können. §§ 626 und 627 BGB bleiben unberührt.
- Sie sind verpflichtet, uns bereits begonnene oder abgeschlossene Leistungen zu vergüten sowie entstandene Aufwendungen und Auslagen zu ersetzen, die uns bis zum Tag der Beendigung des Auftrags entstanden sind.
- Unsere jeweiligen Verschwiegenheitspflichten sowie andere Bestimmungen des Auftrags, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien über die Beendigung des Auftrags hinaus begründen, bestehen auch nach Beendigung des Auftrags zeitlich unbegrenzt fort.
Sonstiges
- Auf unsere Aufforderung hin werden Sie uns in einer schriftlichen von uns vorformulierten Erklärung bestätigen, dass die unserer Beratung zugrunde gelegten Dokumente und Ihre Informationen und Erklärungen vollständig sind.
- Sie sichern zu, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit unserer Mitarbeiter gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für An-gebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
- Offensichtliche Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einem Arbeitsergebnis enthalten sind, können jederzeit von uns - auch Dritten gegenüber - berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in unserem Arbeitsergebnis enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen uns, das Arbeitsergebnis auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. Sofern dies möglich und zumutbar ist, werden wir Ihnen in den vorgenannten Fällen vorab Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
- Wir bewahren die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags uns übergebenen und von uns selbst angefertigten Unterlagen sowie den in Zusammenhang mit dem Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. Nach Befriedigung unserer Ansprüche aus dem Auftrag haben wir auf Ihr Verlangen alle Unterlagen herauszugeben, die wir in Erfüllung des Auftrags von Ihnen oder für Sie erhalten haben. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen Ihnen und uns und für Schriftstücke, die Ihnen bereits in Urschrift oder Abschrift vorliegen. Wir sind berechtigt, von Unterlagen, die wir an Sie zurückgeben, Abschriften oder Fotokopien zum Verbleib anzufertigen.
- Der Auftrag stellt die gesamte Vereinbarung im Hinblick auf die Leistungen und die sonstigen im Auftrag geregelten Angelegenheiten zwischen den Vertragsparteien dar und ersetzt alle vorangegangenen diesbezüglichen Vereinbarungen, Übereinkünfte und Erklärungen einschließlich früher geschlossener Vertraulichkeitsvereinbarungen.
- Der Auftrag und seine Anlagen (sowie Änderungen derselben) bedürfen der Schriftform gem. § 126 Abs. 1 BGB. Für die Wirksamkeit des Auftrags ist es ausreichend, wenn jede der Vertragsparteien eine separate Ausfertigung desselben Dokuments unterzeichnet.
- Jede Partei sichert der anderen zu, dass die Personen, die den Auftrag in ihrem Namen unterzeichnen, berechtigt sind, die jeweilige Partei vertraglich zu binden. Sie sichern zu, dass Ihre verbundenen Unternehmen oder andere Parteien, für die die Leistungen erbracht werden, an die Bedingungen des Auftrags gebunden sind.
- Sie stimmen hiermit zu, dass wir unter Einhaltung der berufsrechtlichen Vorschriften für andere Auftraggeber – einschließlich Ihrer Wettbewerber - tätig werden dürfen.
- Eine Abtretung der Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dem Auftrag ist nicht zulässig.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Auftrags teilweise oder vollständig unwirksam, nichtig oder in sonstiger Weise undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
- Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den Bestimmungen des Auftrags gilt folgende Rangfolge (sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist): (a) der Auftrag, (b) die Anlage A Leistungen, Vergütungen, Annahmen, (c) diese Allgemeinen Auftragsbedingungen und (d) die übrigen Anlagen zum Auftrag.
- Nach Abschluss des Projektes können wir den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie die erbrachten Leistungen als Referenz verwenden. Die vereinbarten Vertraulichkeitsregelungen gelten insoweit nicht.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf den Auftrag und sämtliche außervertraglichen Angelegenheiten oder Verpflichtungen, die sich aus dem Auftrag oder den Leistungen ergeben, findet deutsches Recht Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle in Verbindung mit dem Auftrag oder den Leistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht oder die Gerichte, die nach unserem Sitz zuständig sind.
- Wir sind nicht bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.